Kompetenzen

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Ludwig & Callies liegt im zivilrechtlichen Bereich. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass aber gerade unsere gewerblichen Mandanten mit Fragestellungen aus allen Rechtsbereichen konfrontiert werden. Wir haben deshalb im Rahmen der Kanzleientwicklung darauf geachtet, nicht nur in eine Richtung zu wachsen, sondern auch unser Leistungsspektrum in der Breite weiterzuentwickeln und ständig zu erweitern.

Dadurch kann Ihnen die Kanzlei Ludwig & Callies individuelle und interdisziplinäre Gesamtlösungen in den folgenden Rechtsgebieten anbieten:

AGB-Recht
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AGB-Recht

Die Verwendung von AGB im kaufmännischen Bereich ist von großer Bedeutung. Wesentliche Regelungsinhalte von praktischer Relevanz sind die Abwehrklausel, das Aufrechnungsverbot, der einfache und verlängerte Eigentumsvorbehalt, sowie für überregional tätige Unternehmen die Gerichtsstandsvereinbarung. Wir entwerfen Ihnen individuell AGB und erteilen Ihnen Empfehlungen, wie Sie diese in Ihren regelmäßigen Geschäftsverkehr erfolgreich mit einbeziehen.

Arbeitsrecht
Wolfgang LürbkeBeschreibung
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Arbeitsrecht

Die Tätigkeit im Arbeitsrecht erfasst das Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen, von Ermahnungen, Abmahnungen aber auch Zeugnissen. Ein Schwerpunkt liegt in der Beratung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Gerade im Vorfeld einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist oftmals eine eingehende Beratung und Vorbereitung einer Kündigung erforderlich. Es müssen nicht nur Fragen nach dem Kündigungsgrund erörtert werden, sondern auch Vorfragen zum besonderen Kündigungsschutz wie Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsanhörung und vieles mehr. Ähnliches gilt für die Vertretung von Arbeitnehmern.

Architektenrecht
Michael CalliesIngo GerdesJohannes PohlmannBeschreibung
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Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht erfordert bereits vor Vertragsschluss größte Aufmerksamkeit. Schon im Verhandlungsprotokoll werden wesentliche Weichen der zukünftigen Zusammenarbeit geschaltet. Wir begleiten Ihr Unternehmen ab Verhandlung eines Bauvertrages, über die Zeit der Abwicklung bis zur Abnahme und Zahlung der Schlussrechnung. Wir stehen Ihrem Unternehmen mit Rat und Tat während der Gewährleistungszeit, insbesondere bei Rüge von Mängeln, zur Seite. Wir sind Ihnen behilflich, Ansprüche gegenüber Subunternehmern erfolgreich durchzusetzen. Insbesondere die Absicherung von Ansprüchen durch Bürgschaften bedarf größter Aufmerksamkeit.

Baurecht
Michael CalliesIngo GerdesWolfgang LürbkeSascha RettenmayrJohannes PohlmannGunhild Schreier
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Datenschutzrecht
Bernd Petzmeyer
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Erbrecht
Wolfgang Lürbke
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Erbrecht

In Deutschland werden zwischen den Jahren 2012 und 2027 laut einer in der Wochenzeitschrift Zeit veröffentlichten Studie bis zu 400 Milliarden Euro vererbt. Eine unvorstellbare Summe. Gerade im Falle des Vererbens und Erbens entstehen daher oft Streitigkeiten, die durch eine testamentarische Regelung nach anwaltlicher Beratung manchmal vermieden werden können. Aber auch nach dem Erbfall sind wir für Sie tätig, um in den Fragen der bestehenden Ansprüche, sei es erbrechtliche Ansprüche, Vermächtnisse, Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche für Sie tätig zu werden.

Familienrecht
Ingo GerdesWolfgang LürbkeBeschreibung
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Familienrecht

Die Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten umfasst neben dem Thema Scheidung und den damit zusammenhängenden Vermögensfragen auch und immer wieder die Frage nach dem Sorgerecht, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder. Hierzu stehen die unterhaltsrechtlichen Fragen in direktem Zusammenhang, die eine intensive Beratung erfordern.

Forderungseinzug
Rüdiger LudwigMichael CalliesBeschreibung
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Forderungseinzug

Das bewährte Anwaltsinkasso der Kanzlei Ludwig & Callies gewährleistet eine konsequente und effektive Durchsetzung Ihrer Forderungen im Bereich b2b und b2c.
Vor der Einleitung prozessualer Schritte wird die Bonität Ihres Schuldners überprüft, um die Verursachung überflüssiger Kosten zu vermeiden.
Die Sachbearbeitung erfolgt bei der Kanzlei Ludwig & Callies in jedem Verfahrensstadium aus einer Hand.
Je nach den Erfordernissen des Einzelfalls wird individuell entschieden, welche Vorgehensweise Ihre Interessen bei größtmöglicher Wirtschaftlichkeit am besten wahrt.
Sowohl im Rahmen der Titulierung, als auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung zeichnet sich die Kanzlei Ludwig & Callies durch Zielstrebigkeit und Effizienz aus.

Gesellschaftsrecht
Gunhild SchreierBeschreibung
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Gesellschaftsrecht

Schon bei der Gründung einer Gesellschaft werden wichtige Weichen gestellt, die später für die Zusammenarbeit der Gesellschafter wichtig ist. Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Die Gesellschaftsanteile repräsentieren die Stellung des Gesellschafters in der Gesellschaft. Zur Vermeidung von Streitpunkten z. B. bei der Gewinn- und Verlustverteilung, sowie bei der Firmenphilosophie, ist ein lückenloser Gesellschaftsvertrag unverzichtbar. Änderungen werden in Gesellschafterversammlungen, welche zu protokollieren sind, beschlossen. Diese Beschlüsse können bei Nichtgefallen durch einzelne Gesellschafter mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.

Handelsrecht
Thomas GesterkampSascha RettenmayrGerhard MahrBeschreibung
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Handelsrecht

Unter Handelsrecht wird das gesamte Recht der Kaufleute verstanden. Wir beraten Sie im Hinblick auf sämtliche Handelsgeschäfte, unabhängig davon, ob es um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen geht. Schadensersatz wegen mangelhafter Leistungen oder aus Verzug stellen dabei in der täglichen Praxis die häufigsten Streitfälle dar. Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen werden immer mehr zur Regel. Europäisches Recht sowie das UN – Kaufrecht spielen dabei eine immer größere Rolle.

Insolvenzrecht
Rüdiger LudwigBeschreibung
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Insolvenzrecht

Die Insolvenz eines Unternehmens wird in Deutschland häufig noch als Versagen des Unternehmers betrachtet. Dabei soll die Insolvenz den Gläubigern eine Chance bieten. Wir beraten sowohl Schuldner, als auch Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Wann sollte Insolvenzantrag gestellt werden? Wie erlange ich Restschuldbefreiung, wenn mich ein zu großes Schuldenpaket belastet? Bei Gläubigern stellt sich häufig die Frage, ob der vorläufige Insolvenzverwalter Aufträge erteilen darf, die sodann von ihm bezahlt werden müssen. Wie setze ich meine Ansprüche durch, die vor Insolvenzantrag entstanden sind? Wie setze ich Ansprüche durch, die während des Insolvenzverfahrens entstehen? Vorbezeichnetes stellt nur einen kleinen Teil der regelmäßigen Fragen dar, die an uns durch Gläubiger herangetragen werden. Wir begleiten die Insolvenzgläubiger von der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens. Wir überwachen die Wohlverhaltensphase und schreiten bei Verstößen gegen die Obliegenheitspflichten ein, um die Restschuldbefreiung zu verhindern.

Internetrecht
Thomas GesterkampBeschreibung
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Internetrecht

Unter dem Begriff „Internetrecht“ treffen verschiedene Rechtsgebiete zusammen.
Oft gilt es zu prüfen, ob ein Vertragsschluss im Internet wirksam zustande gekommen ist, für welche Inhalte der Nutzer haftet und welche Informationspflichten sich ergeben, wenn man z.B. als Gewebetreibender eine Website betreibt.
Den Betreiber einer Website treffen mehrere Pflichten, etwa die Angabe eines Impressums (Anbieterkennzeichnung) und die Formulierung einer Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht.
Urheberrechtsverletzungen im Internet sind ebenfalls ein häufig auftretendes Phänomen und mit Abmahnungen von Rechtsverstößen sind schnell hohe Kosten verbunden.
Mit der Nutzung des Internets als Massenmedium ist es auch erforderlich, sich entweder gegen strafbares Handeln Dritter (Betrug, Beleidigung) zur Wehr zur setzen oder sich gegen einen entsprechenden Vorwurf effektiv zu verteidigen.

Kaufrecht
Sascha RettenmayrBeschreibung
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Kaufrecht

Die Kanzlei Ludwig & Callies steht für eine umfassende rechtliche Betreuung im Kaufrecht – unabhängig von der Frage, ob Sie als Käufer oder Verkäufer an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind.
Beanstandet der Käufer an dem Kaufgegenstand einen Mangel, ist zunächst zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Verkäufer für etwaige Mängelansprüche haftet.

Liegt ein Mangel vor, existieren zahlreiche unterschiedliche Gewährleistungsrechte (wie z. B. Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt), die wiederum verschiedene Voraussetzungen haben.
Neben den Gewährleistungsrechten besteht auch die Möglichkeit, dass der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz geltend macht.
Die Kanzlei Ludwig & Callies prüft Ihre Ansprüche gründlich und sorgt dafür, dass Ihre Rechte als Käufer oder Verkäufer gewahrt werden, denn neben den Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche gilt es auch Fragen der Verjährung und der Beweislastverteilung zu berücksichtigen um Ihre Erfolgsaussichten im Falle eines Klageverfahrens vorab einzuschätzen.

Mietrecht
Ingo GerdesBeschreibung
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Mietrecht

In mietrechtlichen Fragen beraten wir meistens Vermieter in Fragen der Mietvertragsgestaltung, sei es gewerbliche Miete oder Wohnungsmiete. Zudem bildet ein großer Bereich die Beratung der Vermieter und auch Mieter in Kündigungsstreitigkeiten oder in Abrechnungsfragen. Ein weiterer Schwerpunkt bilden die Fragen rund um die Beendigung des Mietvertrages und die Rückgabe der Mietsache.

Sanierungsberatung
Rüdiger Ludwig
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Steuerrecht
Gerhard MahrBeschreibung
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Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist unüberschaubar und komplex.
Darum ist eine qualifizierte steuerrechtliche Beratung die Grundlage wirtschaftlichen Erfolgs im privaten wie im unternehmerischen Bereich.
Die Kanzlei Ludwig & Callies vertritt Ihre wirtschaftlichen Interessen daher auch auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts.
Das Beratungsangebot umfasst sowohl die strategische Ausrichtung im Vorfeld steuerrechtlicher Gestaltung, als auch die Durchführung des Einspruchs- bzw. Klageverfahrens gegen Steuerbescheide der Finanzverwaltung.
Auch für den Fall, dass Sie sich mit dem Vorwurf der Steuerverkürzung oder –hinterziehung konfrontiert sehen, steht die Kanzlei Ludwig & Callies zur Wahrung Ihrer Rechte an Ihrer Seite.

Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht
Thomas GesterkampBeschreibung
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Strafrecht

Neben dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht  bildet das Wirtschaftsstrafrecht einen Beratungsschwerpunkt der Kanzlei.

Verantwortliche einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft sehen sich in ihrem täglichen Handeln für ihr Unternehmen vielfältigen, d.h. auch strafrechtlichen, Haftungsrisiken ausgesetzt.

Im Bereich des  Wirtschaftsstrafrechts geht es regelmäßig  um die Verteidigung  in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges, der  Untreue, der Insolvenzverschleppung oder des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.

Geraten Sie in das Visier der Ermittlungsbehörden nehmen wir Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte und entwickeln auf der Grundlage unserer Erfahrungen und Kenntnisse eine Verteidigungsstrategie.

Das Ziel der Verteidigung  ist stets, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen oder –sollte der Tatvorwurf tatsächlich oder rechtlich nicht zu widerlegen sein- eine möglichst milde Strafe, die sich auf den Mandanten nicht weiter negativ auswirkt, z. B. auf die weitere Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer.

Transportrecht
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Transportrecht

Als Teil des Handelsrechtes bildet das Transportrecht ein eigenes Rechtsgebiet.
Kommt es zu einem Schadensfall, stellen sich für die Beteiligten häufig Fragen nach der Verantwortlichkeit. So geht es um die angemessene Verpackung und ausreichende Transportsicherung sowie den Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer und die Wirkung des (CMR -) Frachtbriefes. Grundsätzlich sind dabei auch alle Haftungsbegrenzungen sowie Haftungsausschlüsse und die damit im Zusammenhang stehenden Beweislasten zu berücksichtigen.
Häufige Streitfälle ergeben sich auch im Zusammenhang mit der verzögerten Lieferung oder Standgeldern wegen unnötiger Wartezeiten an Lade- und Entladestelle oder mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses bei ungerechtfertigtem Storno / Rücktritt / Kündigung durch den Auftraggeber.
Gerne wird auch die vollständige Frachtzahlung verweigert und mit vermeintlichen Gegenforderungen aufgerechnet, welche sich etwa aus unterlassenem Palettentausch, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Klauseln aus dem Frachtvertrag ergeben sollen.
Stellt sich schon während des Transportes heraus, dass der Absender vertragsbrüchig wird, stellt sich die Frage nach der Möglichkeit der Pfändung und Verwertung des Transportgutes.

Verkehrsrecht
Thomas GesterkampBeschreibung
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Verkehrsrecht

Die Unfallschadenregulierung, also die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nach einem Verkehrsunfall, bildet einen Schwerpunkt des Verkehrsrechts.
Häufig schließen sich für den Unfallverursacher ein Bußgeld- oder ein Strafverfahren an, in dem es bei der Verteidigung des Betroffenen bzw. des Beschuldigten darum geht, drohende Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis, zu verhindern oder zumindest abzumildern.
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, etwa durch ein Strafurteil, gilt es, eine Strategie für die zeitnahe Wiedererteilung zu entwickeln.
Kaufrechtliche Fragestellungen beim Erwerb oder der Veräußerung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs bilden einen weiteren Schwerpunkt dieses Rechtsgebietes.
Die Beratung im Verkehrszivilrecht umfasst z.B. die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wenn das gekaufte Fahrzeug mangelhaft ist, oder –bei einem Leasingfahrzeug– auch Unterstützung gegen den Leasinggeber gegen Nachforderungen nach Beendigung des Leasingvertrages.

Vertragsrecht
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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein weites Rechtsgebiet, welches im kaufmännischen Verkehr oft vernachlässigt wird. Ein guter Vertrag verhindert, dass Kaufleute untereinander in Streit geraten. Im Vertrag werden wechselseitige Rechte und Pflichten geregelt, so dass im Fall der Meinungsverschiedenheit auf diese Klauseln zurückgegriffen werden kann. Nur wenn ein Vertrag Lücken aufweist, gibt dieser Anlass zum Streit und zu etwaigen Gerichtsverfahren. Gerichtsverfahren binden Zeit und Geld, mithin das Kapital des Unternehmers. Daher sollte bereits vor Abschluss des Vertrages die Rechtsberatung unserer Kanzlei in Anspruch genommen werden, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Wir stehen Ihnen in allen Bereichen des Vertragsrechts mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen bei der Entwicklung und beim Abschluss eines Vertrages. Ein häufiges Problem ist daneben die Frage, wie ich mich von einem Vertrag wieder löse, sofern dieser für mich wirtschaftlich unvorteilhaft ist. Wir beraten Sie gern im Hinblick auf mögliche Kündigungsmöglichkeiten. Im Übrigen stehen wir Ihnen zur Seite bei der Verhandlung mit Ihrem Vertragspartner, um einen etwaigen Aufhebungsvertrag zu schließen. Umgekehrt möchte man u. U. einen Vertragspartner so frühzeitig wie möglich binden. Hier empfiehlt sich der Abschluss eines sog. Letter of Intents, um bereits vorvertraglich Regeln aufzustellen, an die sich beide Vertragsparteien zu halten haben.

Wettbewerbsrecht
Rüdiger LudwigSascha RettenmayrBeschreibung
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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und zahlreichen Spezialvorschriften geregelt.
Begeht ein Mitbewerber eine entsprechende Verfehlung, kann hiergegen mit Hilfe einer Abmahnung vorgegangen werden. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind zudem zahlreiche weitere Ansprüche geregelt, wie Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Herausgabe des rechtswidrig erzielten Gewinns.
Häufig werden falsche Angaben im Impressum oder sonstige Verstöße gegen Informationspflichten beim Auftritt im Internet abgemahnt. Zudem kann die unberechtigte Verwendung von Markennamen oder die Verletzung von Urheber- oder Geschmacksmusterrechten eine Abmahnung zur Folge haben.
Im Rahmen einer Abmahnung wird oft eine kurze Frist gesetzt, die dennoch unbedingt einzuhalten ist. Wird auf eine außergerichtliche Abmahnung nicht reagiert, so droht der Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung. Zuweilen können die Konsequenzen einer Abmahnung durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung abgemildert werden.