Erfahrungsgemäß ist ein schneller Zugriff auf das Schuldnervermögen im Gläubigerwettlauf entscheidend.
Bonitätsprüfung
Vor der Einleitung prozessualer Maßnahmen wird der Schuldner in Bezug auf Bonität und Identität überprüft um unnötige Kosten zu vermeiden, bevor sie entstehen. Unser Team bedient sich hier der Dienste der renommiertesten Auskunfteien wie z. B. der SCHUFA oder des Vereins Crediteform. Ergänzend nutzen wir die Möglichkeit der Informationsgewinnung über Einwohnermeldeämter, Gewerberegister, Handelsregister, Grundbücher etc. Bereits zu diesem frühen Verfahrensstadium werden darüber hinaus Informationen über den Schuldner gesammelt, die für eine spätere Zwangsvollstreckung von Interesse sein können (Bankkonto, Drittschuldner, Arbeitgeber etc.).
Titulierungsverfahren
Je nachdem, ob der Schuldner Einwendungen gegen die geltend gemachte Forderung erhebt oder nicht, wird anwaltlich beurteilt, ob die Forderung per gerichtlichem Mahnverfahren oder direkt auf dem Klagewege tituliert wird. Auf diese Weise kann individuell entschieden werden, was für Sie in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die günstigste Vorgehensweise ist. Der Übergang vom außergerichtlichen Mahnverfahren in das prozessuale Titulierungsverfahren erfolgt fließend, da die Kanzlei Ludwig & Callies sämtliche Dienstleistungen aus einer Hand anbietet. Reibungsverluste in der Kommunikation zwischen Mandant, externem Inkassodienstleister und Rechtsanwalt sind somit ausgeschlossen.
Zwangsvollstreckung
Die Kanzlei Ludwig & Callies steht auch im Bereich der Zwangsvollstreckung für eine schnelle und kosteneffiziente Arbeitsweise. Unter Einbeziehung der im Rahmen der Bonitätsprüfung erlangten Informationen ermittelt unsere Zwangsvollstreckungsabteilung einzelfallbezogen die am besten geeignete Vollstreckungsmaßnahme. In Betracht kommt beispielsweise nicht nur die Pfändung des Bankguthabens des Schuldners oder die Pfändung von Immobiliarvermögen, sondern auch die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen Dritte. Die Kanzlei Ludwig & Callies steht Ihnen auch im Rahmen des Einzugs bereits titulierter Forderungen gerne zur Seite.
Internationales Forderungsmanagement / Forderungseinzug im Ausland
In Zeiten ständig wachsender Internationalisierung des kommerziellen Handels- und Dienstleistungswesens haben wir uns seit vielen Jahren auf die besonderen Herausforderungen des grenzüberschreitenden Forderungseinzugs eingestellt. Neben der Zusammenarbeit mit einem globalen Netzwerk bekannter und bewährter Korrespondenzkanzleien konnten wir dabei eigene Expertise auf dem Gebiet des Europäischen Zahlungsbefehlsverfahrens aufbauen. Auf diese Weise titulieren wir Ihre internationale Forderung direkt beim zuständigen Gericht im Land des Schuldners. Üblicherweise auftretende Probleme hinsichtlich Zustellung, Übersetzung und Anerkennung von Urteilen können so umgangen werden.
Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist
Sollte die Zwangsvollstreckung keine Aussicht auf Erfolg bieten oder eingeleitete Maßnahmen nicht zur Realisierung Ihrer Forderung führen, leiten wir bei gewerblichen Schuldnern grundsätzlich ein Gewerbeuntersagungsverfahren ein. Falls erforderlich stellen wir gleichzeitig Insolvenzantrag. Darüber hinaus prüfen den gesamten Vorgang in Bezug auf seine insolvenz- oder betrugsstrafrechtliche Relevanz und erstatten ggf. Strafanzeige. Die Erfahrung zeigt, dass wir auf diese Weise einige Schuldner, die zuvor „zahlungsunfähig“ waren zumindest zur Aufnahme von Ratenzahlungen bewegen können.
Die Anwaltssozietät Ludwig & Callies bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, titulierte Forderungen in die sog. „Überwachung“ zu nehmen. Diese Vorgehensweise bietet sich ebenfalls in den Fällen an, in denen nach erfolgreicher Titulierung die Zwangsvollstreckung nicht zur Realisierung der Forderung führt. Die schuldnerbezogenen Daten werden im Rahmen des Überwachungsauftrages regelmäßig überprüft. Sollten sich Änderungen an der Liquidität des Schuldners ergeben oder Vermögenswerte bekannt werden, können zeitnah neuerliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Ihr wirtschaftliches Interesse an der zügigen Realisierung der eigenen Forderung und Minimierung des eigenen Kostenrisikos im Nichterfolgsfall haben bei uns Priorität! Im Einzelfall besteht daher auch die Möglichkeit, individuelle Sonderkonditionen für den Nichterfolgsfall zu vereinbaren.